Was schließt eine LASEK-Behandlung aus?
Leider kann nicht jeder Fehlsichtige, der im Bereich der korrigierbaren Refraktionswerte liegt, auch tatsächlich per LASEK behandelt werden. Denn es gibt neben der Stärke der Fehlsichtigkeit noch weitere Ausschlusskriterien:
- Hornhauterkrankungen (z.B. Keratokonus, Degenerationen)
- Ausgeprägte Augenerkrankungen
(z.B. proliferative diabetische Retinopathie, fortgeschrittener grüner oder grauer Star)
- Schwangerschaft, Stillzeit
- Alter unter 18 Jahren (Auge noch im Wachstum)
- Instabile Refraktionswerte (zunehmende Brillenwerte)
- Astigmatismus > 5 Dpt.
- Netzhautveränderungen (z.B. Löcher, Netzhautablösungen)
- Systemische Erkrankungen (z.B. Autoimmunerkrankungen, Rheuma)
- Schlechter Allgemeinzustand (z.B. chronische Erkrankungen, akute Allergien)
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