Was schließt eine LASIK-Behandlung aus?
Leider kann nicht jeder Fehlsichtige, der im Bereich der korrigierbaren Refraktionswerte liegt, auch
tatsächlich per LASIK behandelt werden. Denn es gibt neben der Stärke der Fehlsichtigkeit noch
weitere Ausschlusskriterien. Dabei wird unterschieden zwischen harten und weichen Kontraindikationen.
Harte Kontraindikationen schließen eine LASIK grundsätzlich aus, während bei weichen
Kontraindikationen individuell entschieden werden muss, ob eine Behandlung möglich ist.
Harte Kontraindikationen bei LASIK
- Hornhauterkrankungen (z.B. Keratokonus, Degenerationen)
- Ausgeprägte Augenerkrankungen
(z.B. proliferative diabetische Retinopathie, fortgeschrittener grüner oder grauer Star)
- Schwangerschaft, Stillzeit
- Alter unter 18 Jahren (Auge noch im Wachstum)
- Instabile Refraktionswerte (zunehmende Brillenwerte)
- Astigmatismus > 5 Dpt.
- Hornhautdicke unter 500 µm
Weiche Kontraindikationen bei LASIK
- Netzhautveränderungen (z.B. Löcher, Netzhautablösungen)
- Augenerkrankungen
(z.B. erhöhter Augeninnendruck, beginnende diabetische Veränderungen, chron. Entzündungen)
- Systemische Erkrankungen (z.B. Autoimmunerkrankungen, Rheuma)
- Schlechter Allgemeinzustand (z.B. chronische Erkrankungen, akute Allergien)
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